Dortmund, 30.09.2024: Das Katholische Datenschutzzentrum wurde als Rechtsträger der gemeinsamen Datenschutzstelle zur Gewährleistung eines dem staatlichen Bereich vergleichbaren Datenschutzstandards mit Urkunde vom 20.08.2015 von den nordrhein-westfälischen Erzdiözesen und Diözesen als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Auch die Satzung des KDSZ ist Gegenstand dieser Urkunde und bildet seit diesem Zeitpunkt die Grundlage für die eigenständige und unabhängige Arbeit der Datenschutzstelle als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Nach nun fast zehnjährigem Bestehen der Satzung des Katholischen Datenschutzzentrums wurde diese vom Verwaltungsrat behutsam angepasst. Änderungsbedarf ergab sich vor allem dadurch, dass in der bisherigen Satzung noch auf die Vorgängerregelung des aktuell geltenden Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) verwiesen wurde. Außerdem wurde bei den Änderungen auf gendergerechtere Formulierungen geachtet und es wurden kleinere Anpassungen an die praktischen Erfahrungen der letzten Jahre vorgenommen.
Inzwischen haben alle Mitgliedsdiözesen die Satzung in der Fassung der Beschlussfassung des Verwaltungsrates vom 19. Juni 2024 in ihren Amtsblättern veröffentlicht*.
Amtsblatt Bistum Essen Stück 9 vom 27.09.2024
Amstblatt Erzbistum Paderborn Stück 9 vom 30.09.2024
Amtsblatt Erzbistum Köln Stück 10 vom 01.10.2024
Amtsblatt Bistum Münster Nr. 10 vom 01.10.2024
Amtsblatt Bistum Aachen Nr. 10 vom 01.10.2024
*: Beitrag mit den Fundstellen der Amtsblätter ergänzt am 07.10.2024.