Schutz von Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern

Dortmund: Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 15. Mai 2024 zum besseren Schutz von Patientendaten bei Schließung von Krankenhäusern eine Entschließung veröffentlicht.

Die DSK fordert alle Verantwortlichen auf, sich frühzeitig mit den datenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen der zukünftig zu befürchtenden weiteren Krankenhausschließungen zu befassen. Wiederholt wurden die Datenschutzaufsichten – auch die kirchlichen – mit Fällen konfrontiert, in denen z. B. eine sichere Aufbewahrung und der Zugang der Betroffenen zu den sensiblen Gesundheitsdaten nicht gewährleistet waren. Deshalb appelliert die DSK nachdrücklich an die Entscheidungsträger, bestehende Regelungslücken zu schließen und im Interesse der betroffenen Patientinnen und Patienten für Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu sorgen.

In ihrem Papier weist die DSK auf datenschutzrelevante Herausforderungen für Klinikbetreiber und Insolvenzverwalter hin und nennt denkbare Lösungsansätze aus datenschutzrechtlicher Sicht. Das Katholische Datenschutzzentrum unterstützt die Entschließung der DSK, da diese Problematik gleichermaßen kirchlich getragene Krankenhäuser betrifft. Das KDSZ erinnert dabei an die Regelung des § 34c Krankenhausgestaltungsgesetz NRW, die für Nordrhein-Westfalen schon Vorgaben zur Sicherung von Patientenunterlagen im Falle der Schließung eines Krankenhauses enthält.

Die Entschließung kann hier abgerufen werden: DSK-Entschliessung Krankenhausschliessung