Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist der Zusammenschluss der 27 deutschen (Erz-)Diözesen. Er ist der Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. Der VDD ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zum Verband gehören auch zentrale Einrichtungen, wie z. B. das Kommissariat der deutschen Bischöfe - Katholisches Büro in Berlin.
Seit dem 01. Januar 2018 ist der Diözesandatenschutzbeauftragte und Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums, Steffen Pau, als Verbandsdatenschutzbeauftragter für den VDD und die angeschlossenen Einrichtungen, bestellt.
Bei den hier veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen handelt es sich um nichtamtliche Lesefassungen. Rechtlich verbindlich sind die jeweils aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt der (Erz-)Diözese, über welche der VDD Gesetze und Anordnungen veröffentlicht, bekannt gegeben wurden.
Aktuelle Gesetze und Verordnungen des Verbandes der Diözesen Deutschlands:
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-VDD) vom 23.04.2018 und KDG-DVO des VDD
Beschlussfassung der Durchführungsverordnung zum KDG der Vollversammlung der Bischofskonferenz vom 19. 11.2018
(diese Fassung wurde den deutschen (Erz-)Diözesen als Empfehlung vorgelegt)
Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) vom 14.05.2018
(veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 für das Erzbistum München und Freising vom 30. Juni 2018 unter Nr. 102)
Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG-VDD)
(veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 8 für die Diözese Limburg vom 1. Juli 2021)
Arbeitshilfe Nr. 320 "Kirchliches Datenschutzrecht" der Deutschen Bischofskonferenz
(Link zur Downloadseite)