Im Bereich des Datenschutzes sind verschiedenste Rechtsgrundlagen zu beachten.
Zuerst sind die kirchlichen Regelungen zum Datenschutz zu nennen. Diese haben die (Erz-)Diözesen auf Basis des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen erlassen und behandeln verschiedene datenschutzrechtliche Fragen.
Daneben enthalten aber auch bundes- und landesrechtliche Regelungen spezialgesetzliche Bestimmungen, die bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung von Sachverhalten zu beachten sind.
Schließlich ist noch die Gesetzgebung auf Ebene der Europäischen Union zu erwähnen. Auch diese Regelungen können bei der Bewertung von datenschutzrechtlichen Sachverhalten direkt oder indirekt eine Rolle spielen.
Eines der Grundprinzipien des Datenschutzes ist die Subsidiarität (siehe § 2 Abs. 2 KDG). Dies bedeutet, dass die allgemeinen Regelungen des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) immer dann zurücktreten, wenn es eine konkrete Rechtsvorschrift in einem Spezialgesetz gibt, die einen Sachverhalt datenschutzrechtlich regelt.
Auf diesen Seiten im Bereich "Recht" haben wir Ihnen eine Auswahl an relevanten datenschutzrechtlichen Regelungen zusammengestellt.