Dortmund, 18.01.2022: Am 01.12.2021 ist das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft getreten. In dem Gesetz werden erstmals die datenschutzrechtlichen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) zusammengeführt. Auch kirchliche Einrichtungen fallen in den Anwendungsbereich des TTDSG, sofern sie Anbieter von Telemedien und Telekommunikation sind.
Das Katholische Datenschutzzentrum hat daher wichtige Fragen und Antworten zu dem neuen TTDSG zusammengefasst.