Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) schreibt die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für viele Einrichtungen der katholischen Kirche in Deutschland und eine entsprechende Meldung an die zuständige Datenschutzaufsicht vor. Für Datenschutzverletzungen stellen die kirchlichen Datenschutzaufsichtsbehörden zudem eine Meldeplattform zur Verfügung.
Von dieser Seite des Katholischen Datenschutzzentrums aus erreichen Sie die Meldeplattformen für die Einrichtungen der nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen und des Verbandes der Diözesen Deutschlands.
Meldung des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß § 36 KDG