Gemeinsame Stellungnahme der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten zu datenschutzrechtlichen Aspekten der Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen

Dortmund, 14.11.2024: Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche Deutschlands hat am 12.11.2024 eine Gemeinsame Stellungnahme zu den Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen hinsichtlich der Anwendbarkeit des kirchlichen Datenschutzrechts, der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit und der Gewährleistung der Datensicherheit veröffentlicht.

In allen (Erz-)Diözesen soll eine unabhängige Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs gemäß der „Gemeinsamen Erklärung“ der Deutschen Bischofskonferenz und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) erfolgen. Hierfür wurden in den (Erz-)Diözesen Unabhängige Aufarbeitungskommissionen (UAK) eingerichtet, die nun im Rahmen ihrer Aufgaben eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeiten.

In den vergangenen Monaten wurden immer wieder datenschutzrechtliche Fragen zur Verarbeitung dieser Daten durch die UAK an die Diözesandatenschutzbeauftragten gerichtet, zu denen die Konferenz hier Stellung nimmt.