Evangelische und katholische Datenschutzaufsichtsbehörden veröffentlichen „Kirchliches Datenschutzmodell“
Auf dem ökumenischen Datenschutztag der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche und der Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz in der Evangelischen Kirche in Deutschland am 21. April 2021 wurde das Kirchliche Datenschutzmodell (KDM) verabschiedet und wird nun in die Arbeit der kirchlichen Datenschutzaufsichten einfließen.
Grundlage des KDM ist das im staatlichen Bereich eingeführte Standard-Datenschutzmodell (SDM). Nach Beschluss der evangelischen und katholischen Datenschutzaufsichtsbehörden wurde es im vergangenen Jahr durch eine ökumenische Arbeitsgruppe im Rahmen von intensiven Beratungen auf kirchliche Belange angepasst. Als Ergebnis bietet das KDM geeignete Mechanismen für die Verantwortlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten kirchlicher Einrichtungen, die Anforderungen der kirchlichen Datenschutzgesetze in technische und organisatorische Maßnahmen zu überführen. Das Katholische Datenschutzzentrum hält auf seiner Homepage weitere Informationen und einen Link zum KDM bereit.
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