Neue Entschließung der DSK für Krankenhäuser
Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern (DSK) hat auf ihrer letzten Sitzung in Trier am 6./7.11.2019 (98. Datenschutzkonferenz) sich intensiv mit dem Datenschutz in Krankenhäusern befasst. Der Gesundheitsbereich bildete einen Schwerpunkt der Konferenz. Dabei wurden für Krankenhäuser eine neue Entschließung und eine Orientierungshilfe erarbeitet.
Zudem stellt die DSK klar fest, dass Gesundheitseinrichtungen unabhängig von ihrer Größe den Schutz von Patientendaten gewährleisten müssen.
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