Neue Entschließung der DSK für Krankenhäuser

Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern (DSK) hat auf ihrer letzten Sitzung in Trier am 6./7.11.2019 (98. Datenschutzkonferenz) sich intensiv mit dem Datenschutz in Krankenhäusern befasst. Der Gesundheitsbereich bildete einen Schwerpunkt der Konferenz. Dabei wurden für Krankenhäuser eine neue Entschließung und eine Orientierungshilfe erarbeitet.

Zudem stellt die DSK klar fest, dass Gesundheitseinrichtungen unabhängig von ihrer Größe den Schutz von Patientendaten gewährleisten müssen.


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Aufbewahren oder Löschen? Zum Umgang mit „abgelaufenen“ Daten

Die umfangreiche Speicherung von Daten erfolgt nicht nur in den Einrichtungen der Kirche noch immer oft nach dem Grundsatz: „nicht wegwerfen“, denn man könnte die Daten vielleicht noch einmal gebrauchen. Die Gesetzeslage auf Ebene von Europäischer Union, Bund, Land und auf kirchlicher Ebene zeigt einer unbefristeten und/oder willkürlichen dauerhaften Speicherung von Daten jedoch deutliche Grenzen auf.


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Für eine klare Linie

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