Neue Arbeitshilfe zur KDG-DVO veröffentlicht

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in seiner Vollversammlung am 19. November 2018 die Musterfassung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) beschlossen. Die neue KDG-DVO ersetzt die bisherige Durchführungsverordnung (KDO-DVO) der durch das KDG abgelösten "Anordnung über den kirchlichen Datenschutz". Im Verlaufe des ersten Quartals 2019 haben praktisch alle deutschen (Erz-)Diözesen die neue KDG-DVO in Kraft gesetzt, welche somit die Umsetzung des KDG in bestimmten Bereichen verbindlich regelt.

Das Katholische Datenschutzzentrum hat den Inhalt der KDG-DVO in der bewährten Form einer Arbeitshilfe zusammengefasst und erläutert. Diese finden Sie in der Infothek des Katholischen Datenschutzzentrums.


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Bewertung von Messenger Diensten aus Datenschutzsicht

Bei der Bewertung von Messengerdiensten aus Sicht des Datenschutzes stehen unter anderem Standortfragen und technische Details an den Anbieter im Raum. Für den Bereich der Katholischen Kirche in Deutschland hat die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten bereits in ihrer Sitzung vom Juli 2018 einen Kriterienkatalog zur Beurteilung von Messengern und anderen Social Media-Diensten verabschiedet. Jeder Dienst ist demnach unter fünf besonderen Gesichtspunkten zu beurteilen.


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Einbruch - Computerdiebstahl - Datenschutzverletzung

Durchschnittlich zweimal pro Monat werden bundesweit den Katholischen Datenschutzaufsichten Diebstähle von PC oder Laptop aus kirchlichen Einrichtungen in Form einer „Meldung einer Datenschutzverletzung“ angezeigt. Durch die meldende Einrichtung wurde somit bereits festgestellt, dass nicht nur wertvolles Inventargut gestohlen wurde, sondern dass auch personenbezogene Daten von Betroffenen in falsche Hände geraten sind.

Wie die Kombination von Einbruch- und Diebstahlschutz mit Maßnahmen des technischen Datenschutzes einem Verlust von Inventargut und personenbezogenen Daten entgegenwirken kann, beschreibt ein Fachartikel des Katholischen Datenschutzzentrums in der Zeitschrift KOMPAKT, Ausgabe 2/2018.


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Ein Jahr Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz - Symposium des Katholischen Datenschutzzentrums am 28. Mai 2019 in Siegburg

Seit gut einem Jahr begleitet uns nun das neue staatliche und kirchliche Datenschutzrecht. In diesem Jahr sind viele Diskussionen über den Sinn und die Ausgestaltung der neuen Regelungen geführt worden. Teilweise wurde nach Beispielen gesucht, um das neue Gesetz zu diskreditieren. Es gab aber sicherlich auch Anmerkungen, die man sich im Rahmen einer Evaluierung der Gesetze genau anschauen muss.

Das Symposium in Siegburg will dieses Jahr aus dem Blickwinkel des kirchlichen Gesetzgebers und der staatlichen und kirchlichen Datenschutzaufsichten betrachten und einen Blick auf die Arbeit des kirchlichen Datenschutzgerichtes werfen. Außerdem möchten wir mit der Vorstellung des Standard-Datenschutzmodells, Erläuterungen zum Risiko-Begriff des Gesetzes und einem Erfahrungsbericht zur Erstellung von Sicherheitskonzepten in der Evangelischen Kirche, Anregungen und Hilfestellungen für die Arbeit vor Ort geben.

Das Katholische Datenschutzzentrum lädt alle Interessierten und Verantwortlichen herzlich zu diesem Symposium ein.


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