AUFSICHT | INFORMATION | BERATUNG


Neue KDG-DVO durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands beschlossen

Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) blieb die auf der bisherigen Anordnung über den kirchlichen Datenschutz der Katholischen Kirche (KDO) basierende Durchführungsverordnung auf Basis einer Übergangsregelung in Kraft.

Diese Übergangsfrist läuft am 30. Juni 2019 aus. Durch eine Expertenkommission, bei deren Teilnehmern es sich um Fachleute aus den Bereichen IT und Datenschutz handelte, wurde für die November-Vollversammlung 2018 des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Neufassung der KDO-DVO ausgearbeitet. Diese wurde von der Versammlung beschlossen und den (Erz-)Diözesen der Katholischen Kirche in Deutschland als Empfehlung zur Inkraftsetzung vorgelegt. Geplanter Termin für das Inkrafttreten der KDG-DVO als neuer Regelung ist der 01. März 2019.

Auf unserer Internetseite finden Sie die KDG-DVO in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des VDD. Die für Ihre Einrichtung allein verbindliche Textausgabe der KDG-DVO finden Sie im Amtsblatt Ihrer (Erz-)Diözese.


Weiter zur Artikelseite des Katholischen Datenschutzzentrums ...

 


Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten überarbeitet

Nach § 31 KDG hat der Verantwortliche ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen und aktuell zu halten.
Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten (DDSB) hatte im Sommer 2018 ein Muster für ein solches Verzeichnis erarbeitet und dieses den kirchlichen Einrichtungen auf verschiedenen Plattformen zur Verfügung gestellt. Aus praktischen Gründen sieht das Muster auch Angaben vor, die im KDG nicht explizit gefordert werden: z.B. zur eingesetzten Hard- und Software oder die Nennung eines fachlich Zuständigen. Die Konferenz der DDSB ist der Auffassung, dass solche zusätzlichen Angaben im Verzeichnis sinnvoll sind, um alle relevanten Informationen an einem Ort verfügbar zu halten.

Die aktuell in den Bistümern zu erlassende Durchführungsverordnung zum KDG formuliert, dass ein von der zuständigen Datenschutzaufsicht zur Verfügung gestelltes Muster grundsätzlich den Mindeststandard bildet. Zur Verdeutlichung haben wir deshalb das Muster insoweit angepasst, als dass die über den vom KDG geforderten Mindeststandard hinausgehenden Angaben deutlich gekennzeichnet wurden. Nach wie vor empfehlen wir, das Verzeichnis nicht als bürokratische Pflicht, sondern als hilfreiches Nachschlagewerk auch für eine innerbetriebliche Verwendung zu verstehen.

Sie finden das überarbeitete Muster in der Rubrik „Muster und Checklisten“ in unserer Infothek

Weiter zur Infothek des Katholischen Datenschutzzentrums ...


 

Datenschutztag 2019

Am diesjährigen europäischen Datenschutztag nahmen auch Vertreter der kirchlichen Datenschutzaufsichten teil.
Steffen Pau als Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums und Sprecher der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten äußerte sich am Rande des Treffens gegenüber DOMRADIO.DE zu Fragen des kirchlichen Datenschutzes.

Auf dem Internetportal "katholisch.de" wurde anlässlich des Datenschutztages ein Diskussionsbeitrag veröffentlicht, in dem Steffen Pau aus Sicht der Datenschutzaufsicht Stellung nimmt zu der Frage:
"Wie praktisch ist der Datenschutz in der Kirche?"


Weiter zur Artikelseite des Katholischen Datenschutzzentrums ...


BREXIT: Auswirkungen für katholische Einrichtungen aus Sicht des Datenschutzes

Dortmund, 08. Februar 2019: In einem Referendum hat Großbritannien am 26. Juni 2016 für den Austritt aus der Europäischen Union (EU) gestimmt. Der Austritt wird zum 29. März 2019 wirksam werden. Unabhängig davon, wie diese Trennung von der EU konkret durchgeführt werden muss und welche Übereinkünfte über die Modalitäten künftiger Zusammenarbeit und Ausgestaltungen rechtlicher Beziehungen noch erzielt werden können, erscheint der Austritt zum jetzigen Zeitpunkt betrachtet als unausweichlich.

Die am 15. Januar 2019 durchgeführte Abstimmung im britischen Unterhaus über ein von der britischen Regierung mit Vertretern der EU ausgehandeltes Abkommen bezüglich eines geordneten Austritts und der Festlegung das Verhältnis zueinander regelnder Bestimmung hat zur Ablehnung mit deutlicher Mehrheit geführt. Der ausgehandelte Vertragstext wird daher so wohl nicht umgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt zum Brexit.


Weiter zum Informationsblatt des Katholischen Datenschutzzentrums ...

 
 
Für eine klare Linie
katholisches-datenschutzzentrum.de

Katholisches Datenschutzzentrum
Brackeler Hellweg 14
444309 Dortmund

Tel: 0231/13 89 85-0
E-Mail:
info@kdsz.de

Datenschutzerklärung | Impressum