Die ersten 100 Tage als Datenschutzbeauftragter
Sie sind als betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt worden und wollen nun motiviert loslegen? Aber womit sollen Sie nun zuerst starten?
Wichtig ist, dass Sie sich als betrieblicher Datenschutzbeauftragte in geeigneter Form allen Mitarbeitenden und Führungskräfte in Ihrer Einrichtung vorstellen bzw. bekanntmachen. Das kann über hauseigene Publikationen, Veröffentlichungen am Schwarzen Brett oder im Intranet geschehen. Die Position und ihre Besetzung sollte auch in das Organigramm aufgenommen werden, die Nennung der Kontaktdaten auf der Homepage der Einrichtung ist für eine Kontaktaufnahme.
Neben der Vorstellung in den einzelnen Gremien, Abteilung und bei externen Stellen sollte man sich einen Überblick über die rechtlichen Regelungen zum Datenschutz verschaffen und sich damit vertraut machen. Die Erstellung eines Rechtskatasters mit der Auflistung der für die Einrichtung relevanter gesetzlicher Vorgaben und Anordnung. Insbesondere die Anordnungen und Vorgaben aus dem kirchlichen Bereich sind unabdingbar.
Einen ersten Überblick über die kirchliche Gesetzgebung in Ihrem Bistum finden Sie hier:
Gesetzgebung in Ihrem Bistum
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