INFORMATION | BERATUNG


Das Katholische Datenschutzzentrum auf dem 101. Katholikentag in Münster

Am 9. Mai begann der 101. Katholikentag mit einem großen Eröffnungsgottesdienst auf dem Schlossplatz. Das anfangs noch durchwachsene Wetter wurde schnell von warmen Temperaturen abgelöst, sodass die Kirchenmeile, welche ab Donnerstag, 10. Mai geöffnet war, gut besucht war. Es kamen viele verschiedene Interessierte, um sich an den unterschiedlichsten Ständen zu informieren oder einfach ins Gespräch zu kommen. Auch das Katholische Datenschutzzentrum war mit einem Stand auf der Kirchenmeile vertreten.


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Einsegnung der neuen Räumlichkeiten des Katholischen Datenschutzzentrums

Die neuen Räume des Katholischen Datenschutzzentrums im Gebäude der Kommende Dortmund wurden im Juni von Generalvikar Alfons Hardt gesegnet. Mit der Einrichtung eines zentralen Datenschutzzentrums haben die nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn ihr Engagement im Bereich des Datenschutzes mit Wirkung zum 1. September 2016 gebündelt.

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Bilder von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren: Beschluss der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten

Eine Hilfestellung will die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten bei der Frage geben, wie mit der Veröffentlichung von Fotos allgemein und insbesondere von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren umgegangen werden sollte. Die Konferenz hat dazu Erläuterungen zu dem Beschluss vom 17. April 2018 verfasst. Den informativen Text finden Sie in unserer Infothek im Bereich "Beschlüsse der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten".



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Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis nach § 5 KDG

Um die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Mitarbeiter für das Datenschutzrecht zu sensibilisieren und auf ihre Pflicht zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzregelungen hinzuweisen, dient die von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten kürzlich veröffentlichte Formulierungshilfe. Die enthaltenen Erläuterungen geben einen guten Überblick über die Zweckmäßigkeit dieser gesetzlichen Verpflichtung. Sie finden die Formulierungshilfe zur Verpflichtungserklärung zum Datengeheimnis in unser Infothek im Bereich "Arbeitshilfen".


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Meldeplattform für Betriebliche Datenschutzbeauftragte und Datenschutzverletzungen

Rechtzeitig zum Inkrafttreten des seit dem 24. Mai 2018 geltenden Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) hat das Katholische Datenschutzzentrum als Aufsichtsbehörde eine Meldeplattform bereitgestellt. Sie dient allen dem § 36 KDG verpflichteten kirchlichen Stellen als Möglichkeit, über ein Online Formular die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bekanntzugeben. Auch für die Meldung einer Datenschutzverletzung wurde eine entsprechende Eingabemöglichkeit geschaffen.



Link zur Meldeplattform

 

 
Für eine klare Linie
katholisches-datenschutzzentrum.de

Katholisches Datenschutzzentrum
Brackeler Hellweg 14
444309 Dortmund

Tel: 0231/13 89 85-0
E-Mail:
info@kdsz.de

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