Dortmund, 16.07.2020: Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass der „EU-US Privacy Shield“ nicht als Rechtsgrundlage für die Übertragung von personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika zugrunde gelegt werden kann und mit seinem Urteil das Datenschutzabkommen somit für ungültig erklärt.
Die katholischen Datenschutzaufsichten prüfen die Auswirkungen der Entscheidung für die kirchlichen Einrichtungen.
Link zur Pressemitteilung des EuGH (den Link zum Urteil finden Sie am Ende der Pressemitteilung)