Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten überarbeitet
Dortmund, 21. Januar 2019: Nach § 31 KDG hat der Verantwortliche ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen und aktuell zu halten. Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten (DDSB) hatte im Sommer 2018 ein Muster für ein solches Verzeichnis erarbeitet und dieses den kirchlichen Einrichtungen auf verschiedenen Plattformen zur Verfügung gestellt. Aus praktischen Gründen sieht das Muster auch […]
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