Dortmund, 02. April 2019: Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat in seiner Vollversammlung am 19. November 2018 die Musterfassung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) beschlossen. Die KDG-DVO folgt der bisherigen Durchführungsverordnung zur früheren Anordnung über den kirchlichen Datenschutz, der KDO-DVO, nach und löst diese ab. Im Verlaufe des ersten Quartals 2019 haben praktisch alle deutschen (Erz-)Diözesen die KDG-DVO in Kraft gesetzt, welche damit die praktische Umsetzung des KDG in bestimmten Bereichen verbindlich regelt.
Das Katholische Datenschutzzentrum hat den Inhalt der KDG-DVO in der bewährten Form einer Arbeitshilfe zusammengefasst und erläutert. Diese finden Sie in der Infothek unserer Homepage.
Direktaufruf der Arbeitshilfe zur KDG-DVO