Der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum Datentransfer in die USA liegt seit dem 10. Juli 2023 vor.
Die DSK will mit den umfangreichen Anwendungshinweisen Fragen beantworten, die an die Aufsichten nach dem Erlass des Angemessenheitsbeschlusses herangetragen wurden. Die Hinweise der DSK können auch für kirchliche Einrichtungen, unter Beachtung der Regelungen des KDG, hilfreich sein. Das Dokument enthält neben allgemeinen Informationen zum Angemessenheitsbeschluss und Hinweisen für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter auch Angaben zu Rechtsschutz und Beschwerdemöglichkeiten.
Die Anwendungshinweise können hier abgerufen werden.