Dortmund, 07. Januar 2019: Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) blieb die auf der bisherigen Anordnung über den kirchlichen Datenschutz der Katholischen Kirche (KDO) basierende Durchführungsverordnung auf Basis einer Übergangsregelung in Kraft. Diese Übergangsfrist läuft am 30. Juni 2019 aus. Durch eine Expertenkommission, bei deren Teilnehmern es sich um Fachleute aus den Bereichen IT und Datenschutz handelte, wurde für die November-Vollversammlung 2018 des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) eine Neufassung der KDO-DVO ausgearbeitet. Diese wurde von der Versammlung beschlossen und den (Erz-)Diözesen der Katholischen Kirche in Deutschland als Empfehlung zur Inkraftsetzung vorgelegt. Geplanter Termin für das Inkrafttreten der KDG-DVO als neuer Regelung ist der 01. März 2019.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die KDG-DVO in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des VDD zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die im Amtsblatt Ihrer (Erz-)Diözese veröffentlichte Fassung der KDG-DVO die allein verbindliche Textausgabe ist.
KDG-DVO Lesefassung Beschlussfassung Vollversammlung November 2018
In den folgenden Amtsblättern ist die neue KDG-DVO veröffentlicht worden (Stand 22.02.2019):
Kirchliches Amtsblatt 12/2018 der Erzdiözese Paderborn
Kirchliches Amtsblatt 1/2019 der Diözese Münster
Kirchliches Amtsblatt 1/2019 der Diözese Essen
Kirchlicher Anzeiger 2/2019 der Diözese Aachen (Auszug)
Kirchliches Amtsblatt 3/2019 der Erzdiözese Köln