Kirchengemeinden

In den fünf (Erz-)Diözesen Nordrhein-Westfalens ist die Kirchengemeinde die kirchlich verfasste Ortseinheit. Der Begriff dieser Gemeinde ist dabei staatskirchenrechtlich und pastoraltheologisch unterschiedlich besetzt. Das Rechtssubjekt wird staatskirchenrechtlich als Kirchengemeinde und kirchenrechtlich als Pfarrei bezeichnet. Hinzu kommen die verschiedenen Organisationsstrukturen in den (Erz-)Diözesen, ob nun Einzelkirchengemeinde, Gemeindeverband, Großpfarrei, Seelsorgebereich oder Pastoralverbund, gemeint ist immer die Kirchengemeinde vor Ort mit ihren pastoralen Aufgaben und Strukturen.

Als Teil der verfassten Kirche sind die Kirchengemeinden/Pfarreien der (Erz-)Diözesen eigene Körperschaften des öffentlichen Rechts und regeln ihre Angelegenheiten selbst. Für den Datenschutz bedeutet dies, dass  das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG), die längstens noch bis zum 30. Juni 2019 gültige Durchführungsverordnung (KDO-DVO) und die Ausführungsrichtlinien für den pfarramtlichen Bereich, als gesetzliche Grundlagen für die jeweilige Körperschaft gelten. Hinzu kommt die Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) und je nach Ausstattung der Pfarrei auch die Anordnung für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft (KDO-Schulen) oder die Ordnung zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen (PatDSO) sowie weitere spezialgesetzliche Regelungen zum Datenschutz.

In datenschutzrechtlichen Angelegenheiten unterstehen die Kirchengemeinden der Aufsicht des Diözesandatenschutzbeauftragten, dem Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums.

Aktuelle Meldungen zum Datenschutz für die Kirchengemeinden

Abschluss der Querschnittsprüfung zur E-Mail Sicherheit

Dortmund, 25.04.2024: Das Katholische Datenschutzzentrum hat seine Querschnittsprüfung kirchlicher Einrichtungen bezüglich der E-Mail-Sicherheit abgeschlossen. Insgesamt wurden 125 katholische Einrichtungen per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Prüfung umfasste Fragen zur Schulung und Awareness, Verwaltung der Benutzer und Postfächer, Administration, Überprüfung des Datenverkehrs sowie zum Patch- und Updatemanagement und Backup. Die Ergebnisse dieser Prüfung zeigen, dass die notwendigen Maßnahmen […]

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Abschluss der Querschnittsprüfung „betriebliche Datenschutzbeauftragte“

Dortmund, 05.04.2024: Das Katholische Datenschutzzentrum hat seine Querschnittsprüfung kirchlicher Einrichtungen bezüglich der Tätigkeiten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen. Insgesamt wurden 100 katholische Einrichtungen per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Prüfung umfasste Fragen zur Einrichtungsgröße, Qualifikation des Datenschutzbeauftragten, Ressourcen des Datenschutzbeauftragten, weiterer Aufgaben und Pflichten und Interessenkonflikten, der Eingliederung in die Einrichtung, Tätigkeitsberichten und durch den Datenschutzbeauftragten durchgeführte Datenschutzaudits. […]

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Hinweisgeberschutzgesetz tritt in Kraft

Dortmund, 12.06.2023: Am 2. Juli 2023 wird das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben einem Kompromiss für einen Gesetzesentwurf im Vermittlungsausschuss zugestimmt, nachdem der Bundesrat die im Bundestag verabschiedete Version zunächst abgelehnt hatte. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Gesetzgeber nun mit einiger Verspätung die Richtlinie 2019/1937 der EU umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist […]

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Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien bei Sitzungen der Mitarbeitervertretungen in Zeiten der Corona-Pandemie

Dortmund, 15.04.2020: Bisher sah das Mitarbeitervertretungsrecht eine Präsenzpflicht der Mitglieder bei Sitzungen der Mitarbeitervertretung vor. Dies war die Voraussetzung für das Fassen wirksamer Beschlüsse. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schwierigkeiten, Sitzungen der Mitarbeitervertretungen als Präsenz-Sitzung durchzuführen, wurde Anfang April 2020 der § 14 Abs. 4 Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) um folgende Sätze ergänzt: […]

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