Die Kirchen als Religionsgemeinschaften leiten ihre Befugnis, eigene Gesetze für den kirchlichen Bereich zu erlassen, aus Art. 140 Grundgesetz i.V.m Art 137 Abs. Weimarer Verfassung ab. Grund für die eigene Gesetzgebung ist die Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Dabei sind die Vorgaben aus dem Grundgesetz sowie die für alle geltenden Gesetze zu achten. Das Datenschutzrecht ist eines der Rechtsgebiete, in denen das Selbstverwaltungsrecht der Kirche eigene Regelungen ermöglicht.
Die (Erz-)Diözesen in Deutschland sind selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts. In jeder (Erz-)Diözese hat der jeweilige (Erz-)Bischof die gesetzgebende Gewalt und erlässt eigene Gesetze und Verordnungen für seine (Erz-)Diözese.
Durch die Diözesen wurden teilweise Publikationen und Leitfäden zu den Themen Datenschutz und IT-Sicherheit herausgegeben, oder es finden sich dazu Vorgaben in Verwaltungsanweisungen. Bei Bedarf empfiehlt es sich, dazu das Online Informationsangebot der betreffenden Diözese zu prüfen bzw. den zuständigen Bereich dort zu kontaktieren.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Gesetzestexten, Anordnungen und Verordnungen für die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen:
Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Diözese Aachen mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Diözese veröffentlicht wurden.
Aktuelle Gesetze und Verordnungen der Diözese Aachen:
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und Durchführungsverordnung (KDG-DVO) der Diözese Aachen
(KDG vom 15. Februar 2018, KDG-DVO vom 09. Januar 2019)
Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG)
(veröffentlicht im Anzeiger Nr. 3 vom 01. März 2021)
Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) vom 14.05.2018
(veröffentlicht im Anzeiger Nr. 7 vom 1. Juli 2018, Nr. 75)
Gesetz zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Diözese Aachen (Seelsorge-PatDSG)
(veröffentlicht im Amtsblatt 3 vom 01. März 2021)
Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Aachen (KDO-Schulen)
>> Anlagen zur KDO-Schulen Diözese Aachen vom 29.01.2010
Gesetz zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Aachen (§ 29-KDG-Gesetz)
(Link zur Seite "Kirchenrecht" der Diözese Aachen)
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Aachen (§ 29-KDG-Gesetz-DVO)
(Link zur Seite "Kirchenrecht" der Diözese Aachen)
Anordnung für das kirchliche Meldewesen für das Bistum Aachen (Kirchenmeldewesenanordnung - KMAO)
(von November 2005, Stand September 2015)
Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Diözese Essen mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Diözese veröffentlicht wurden.
Aktuelle Gesetze und Verordnungen der Diözese Essen:
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und Durchführungsverordnung (KDG-DVO) der Diözese Essen
(KDG vom 17. Januar 2018, KDG-DVO vom 11. Januar 2019)
Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG)
(veröffentlicht im Amtsblatt Stück 1 vom 29. Januar 2021)
Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) vom 14.05.2018
(veröffentlicht im Amtsblatt Stück 7 vom 29. Juni 2018, Nr. 32)
Gesetz zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Diözese Essen (Seelsorge-PatDSG)
(veröffentlicht im Amtsblatt 2 vom 26. Februar 2021)
Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Essen (KDO-Schulen)
>> Anlagen zur KDO Schulen Bistum Essen Dezember 2005
Gesetz und Verordnung zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (§ 29-KDG-Gesetz)
(veröffentlicht im Amtsblatt 7 vom 31. Juli 2020)
Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) vom 06. Oktober 2015
Ausführungsrichtlinien zum Gesetz über den kirchlichen Datenschutz für das Bistum Essen - KDG - für den pfarramtlichen Bereich
(Link zur Seite "Diözesanrecht" der Diözese Essen)
Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Erzdiözese Köln mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Erzdiözese veröffentlicht wurden.
Aktuelle Gesetze und Verordnungen der Erzdiözese Köln:
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und Durchführungsverordnung (KDG-DVO) der Erzdiözese Köln
(KDG vom 12. Januar 2018, KDG-DVO vom 08.01.2019)
Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG)
(veröffentlicht im Amtsblatt 2 vom 1. Februar 2021)
Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) vom 14.05.2018
(veröffentlicht im Amtsblatt 10 vom 1. September 2018, Nr. 90)
Gesetz zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Erzdiözese Köln (Seelsorge-PatDSG)
(veröffentlicht im Amtsblatt 3 vom 1. März 2021)
Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Erzbistum Köln (KDO Schulen) vom 02. Februar 2006
>> Anlagen zur KDO Schulen Erzbistum Köln
Gesetz, Verordnung und Anlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach § 29 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (§ 29 KDG-Gesetz)
(veröffentlicht im Amtsblatt 12 vom 1. November 2020)
Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) vom 09. November 2015
Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Diözese Münster mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Diözese veröffentlicht wurden. Eine Sammlung von rechtlichen Grundlagen zum Datenschutz finden Sie auf der Seite "Rechtliche Grundlagen" der Diözese Münster.
Aktuelle Gesetze und Verordnungen der Diözese Münster:
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und Durchführungsverordnung (KDG-DVO) der Diözese Münster
(KDG vom 08. Dezember 2017, KDG-DVO vom 04. Dezember 2018)
Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG)
(veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1 vom 01. Januar 2021)
Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) vom 14.05.2018
(veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 vom 01. Juni 2018, Art. 126)
Gesetz zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens im NRW-Teil der Diözese Münster (Seelsorge-PatDSG)
(veröffentlicht im Amtsblatt 3 vom 01. März 2021)
Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Münster (KDO Schulen) vom 01. September 2005
>> Anlagen zur KDO-Schulen Diözese Münster vom 06.10.2009
Gesetz und Verordnung zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) (§ 29-KDG-Gesetz)
(veröffentlicht im Amtsblatt 1 vom 1. Januar 2020)
Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) vom 05. Januar 2018
Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (KAO) 2014
Bei den hier veröffentlichten Lesefassungen handelt es sich um eine Auswahl von Gesetzen und Verordnungen der Erzdiözese Paderborn mit datenschutzrechtlicher Bedeutung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Beschlussfassungen, so wie diese im kirchlichen Amtsblatt oder Anzeiger der Erzdiözese veröffentlicht wurden.
Aktuelle Gesetze und Verordnungen des Erzbistums Paderborn:
Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und Durchführungsverordnung (KDG-DVO) der Erzdiözese Paderborn
(KDG vom 06. Januar 2018, KDG-DVO vom 29.11.2018)
Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz für die Erzdiözese Paderborn (KDS-VwVfG PB)
(veröffentlicht im Amtsblatt Stück 1 vom 25. Januar 2021)
Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) vom 14.05.2018
(veröffentlicht im Amtsblatt Stück 6 vom 22. Juni 2018, Nr. 68)
Gesetz zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Erzdiözese Paderborn (Seelsorge-PatDSG PB)
(veröffentlicht im Amtsblatt 2 vom 12. Februar 2021)
Anordnung über den kirchlichen Datenschutz für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Erzbistum Paderborn (KDO Schulen) vom 08. Dezember 2005
>> Anlagen zur KDO Schulen Erzbistum Paderborn 2005
Anordnung über das kirchliche Meldewesen (KMAO) vom 09. Oktober 2015
Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (KAO) vom 08. Mai 2014