Dortmund, 19.06.2023: Zum Aufgabenbereich der kirchlichen Datenschutzaufsicht gehören Untersuchungen, die Aufschluss über die Anwendung und Einhaltung kirchlicher Datenschutzgesetze und -ordnungen durch die Einrichtungen geben sollen. Das Ziel ist, vorhandene Defizite bei der Umsetzung des Schutzes von personenbezogen Daten ausfindig zu machen und mit den dabei gewonnenen Erkenntnissen das Schutzniveau aller Einrichtungen durch Veröffentlichungen von Hinweisen und Hilfestellungen zu verbessern.
Damit auch Einrichtungen, die nicht Teil der einzelnen Untersuchungen waren, die Prüfungen nachvollziehen oder die Fragenkataloge als Grundlage für interne Audits nutzen können, veröffentlicht das Katholische Datenschutzzentrum auf seiner Internetseite Informationen zu abgeschlossenen oder aktuell laufenden Prüfungen. Dazu gehören Querschnittsprüfungen und Untersuchungen, die z. B. auf Basis von vielfach eingehenden Meldungen oder Gefahrenlagen erfolgen. Einzelfallprüfungen werden in dieser Auflistung nicht dargestellt.