Dortmund, 01.03.2023: Mit dem Bescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an das Bundespresseamt vom 17.02.2023 hat der Bundesbeauftragte die Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2018 gezogen und eine Untersagung der weiteren Nutzung von Facebook-Fanpages durch das Bundespresseamt ausgesprochen. Dem vorausgegangen waren seit 2018 mehrere Befassungen mit diesem Thema in der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und mehrere Schreiben an die Bundesverwaltung.
Auch die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat schon mit ihren Beschlüssen vom Juli 2018 und Oktober 2018 die Thematik gegenüber den kirchlichen Einrichtungen adressiert und die Empfehlung ausgesprochen, auf den Betrieb einer Facebook-Fanpage zu verzichten, da eine datenschutzrechtliche Haftung des Betreibers einer Fanpage nicht wirksam ausgeschlossen werden könne. Dem folgte Mitte 2019 eine Abfrage bei den Generalvikariaten zur Nutzung von Facebook-Fanpages in den (Erz-)Diözesen. Das Thema wurde auch in den Jahresberichten des Katholischen Datenschutzzentrums aufgegriffen.
Das Katholische Datenschutzzentrum hat - ebenso wie die anderen staatlichen und kirchlichen Datenschutzaufsichtsbehörden - in den letzten Jahren vielen Stellen und Einrichtungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Betriebs einer Facebook-Fanpages Auskunft gegeben. Dies hat in den meisten Fällen aber nicht dazu geführt, dass die kirchlichen Stellen einen aus Sicht der Datenschutzaufsichten datenschutzkonformen Betrieb der Facebook-Fanpages erreicht haben bzw. die Fanpages aus diesem Grund (nicht mehr) unterhalten haben.
Das Katholische Datenschutzzentrum wird in den nächsten Monaten bei Prüfungen und Beschwerden verstärkt auf dieses Thema achten und gegebenenfalls handeln.