Dortmund, 30. Oktober 2019: In der Praxis kommt es zu Fällen, in denen Betroffene ihre Einwilligung zu schlechteren Aspekten der Datensicherheit bei technischen und organisatorischen Maßnahmen (ToMs) erteilen sollen. In einem Fall wurde zum Beispiel eine Einwilligung zu einer unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation erwartet, mit der auch besondere personenbezogenen Daten übermittelt werden sollten.
Mit dem Beschluss stellt die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten nun klar, dass die diesbezüglichen Vorgaben des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) nicht zur Disposition stehen und zwingend einzuhalten sind.
Link zum Beschluss der Konferenz zur Einwilligung bei schlechten TOM vom 19.09.2019
Link zur Infothek mit den Beschlüssen der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten